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Warum sind wir Versicherungsmakler?
Versicherungen gelten als Glücksverträge (§1269 ABGB) und gerade deswegen sind diese sorgfältig zu gestalten. Als Versicherungsmakler arbeiten wir sowohl mit KundInnen, als auch mit Versicherungsunternehmen zusammen („Doppeltätigkeit“, §27 Maklergesetz), doch haben wir überwiegend die Interessen der KundInnen zu wahren. Anders gesagt: wir verkaufen nicht, sondern wir kaufen für unsere KundInnen ein. Als „Bundesgenosse“ vertreten wir die Interessen unserer KundInnen, nicht nur bei der Gestaltung von Verträgen, sondern auch danach.